Taxifahrer
Ein Taxifahrer befördert mittels seinem Auto, dem so genannten Taxi, vorrangig Personen oder Güter. Die Tätigkeit eines Taxifahrer ist also, dass er verschiedene Fahrten ausführt innerhalb eines ihm zugeteilten Bezirkes, was voraussetzt, dass ein Taxifahrer über ausreichende Ortskenntnisse verfügen muss. Die Fahrten werden dem Taxifahrer über den Funk, der sich im Taxi befindet, zugeteilt. Der Auftraggeber eines Taxifahrer ist ein Taxiunternehmen oder aber er ist sein eigener Chef, weil ihm das Taxiunternehmern gehört.
Um als Taxifahrer tätig zu werden, benötigt man neben ausreichenden Ortskenntnissen auch über den Personenbeförderungsschein. Dies ist eine abgewandelte Form des bekannten Führerscheins, der zum Führen und Halten eines Autos oder Kraftfahrzeugs berechtigt. Die Arbeitszeiten von einem Taxifahrer sind im Schichtsystem eingeordnet, da Taxis zu allen Tages- und Nachtzeiten gerufen werden. Ein Taxifahrer sollte sich bei den Fahrten bewusst sein, was auch immer wieder Nachrichten bestätigen, dass dieser Job nicht immer einfach und gefahrlos ist. Immer mehr Taxifahrer fallen leider Gewalttaten zum Opfer. Taxifahrer haben daher nicht selten Pfeffersprays oder andere Selbstverteidigungsmittel am Mann, für den Fall, dass sie sich wehren und übergreifen müssen. Ein Taxifahrer hat während der Beförderungsfahrt keine Anschnallpflicht, dieses ermöglicht ihm eine bessere Möglichkeit, einem möglichen Angriff des Passagiers entgegen zu wirken.
Taxifahrer sind dazu verpflichtet, ohne Aufforderung des Passagiers, die kürzeste bzw. kostengünstigste Route zu fahren. Der Taxifahrer muss in seinem Taxi das Taxameter bei seinen Auftragsfahrten anhaben und laufen lassen. Soll eine Fahrt durch den Taxifahrer erfolgen, wo das Endziel sich nicht in seinem Pflichtfahrtgebiet befindet, muss mit dem Fahrgast zuvor ein fester Preis vereinbart werden.
Wer als Taxifahrer tätig werden möchte und vor dem Erwerb des Personenbeförderungsscheines steht, muss zudem über ein polizeiliches einwandfreies Führungszeugnis verfügen, einen Ausweis aus dem Flensburger Punktekonto vorlegen und Tauglichkeitsprüfung ablegen. Den Führerschein muss der Taxifahrer Anwärter seit 2 Jahren besitzen.
Auch Taxifahrer müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten, die einzigen Ausnahmen gibt es beim Parken. Taxifahrer dürfen auf den teils extra angelegten Taxiparkplätzen stehen. Der Aufenthalt eines Taxifahrers auf einem Taxiparkplatz außerhalb seiner Dienstzeit ist nicht gestattet. Ein Taxifahrer darf zudem, sofern es notwendig ist, auf der Straße in zweiter Reihe parken für die Dauer des Aus- und Einsteigen seines Fahrgastes. Taxifahrer arbeiten häufig nebenberuflich, das heißt, sie gehen hauptberuflich noch einer anderen Arbeit nach. Die Arbeit als Taxifahrer nutzen viele als zusätzliches Einkommen zum Gehalt oder Lohn aus der Haupttätigkeit. Taxifahrer sind sowohl Männer, wie auch Frauen. Viele Frauen jedoch werden in den Nachtschichten nicht eingesetzt aus Sicherheitsgründen.